1. Grundlegendes
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bildungsangebote, die die freie Maturitätsschule Winterthur GmbH betreffen (im Folgenden der Bildungsanbieter genannt). Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot des Bildungsanbieters erklären sich die Studierenden mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sind an diese gebunden.
Vertragsparteien des Ausbildungsvertrags sind einerseits der/die Studierende, im Falle von Minderjährigkeit vertreten durch seine/ihre gesetzlichen Vertreter, und andrerseits der Bildungsanbieter. Die gesetzlichen Vertreter haften für die Pflichten, die sie durch den Ausbildungsvertrag eingehen, je einzeln solidarisch. Die gesetzlichen Vertreter haften für die Pflichten, die sie durch den Ausbildungsvertrag eingehen, auch wenn der/die Studierende die Volljährigkeit erreicht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Vertragsbestandteil.
Die Anmeldung gilt für ein Jahr und wird stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, ausser bei schriftlicher Kündigung 3 Monate vor dem nächsten Schuljahresbeginn oder bei Abschluss der Maturprüfungen.
2. Wahl des Schwerpunktfachs, des Ergänzungsfachs sowie von BG/Musik
Mit der Anmeldung erfolgt die Wahl des Schwerpunktfachs sowie des Grundlagenfachs Bildnerisches Gestalten oder Musik. Die Wahl des Ergänzungsfachs erfolgt im 2. Semester der 2.Klasse. Englisch als dritte Sprache (Grundlagenfach) ist gesetzt.
Zur Auswahl stehen folgende Schwerpunktfächer: Latein, Italienisch Spanisch oder Russisch. Die Schulleitung entscheidet, welches Schwerpunktfach stattfindet. Bei grösseren Klassen können auch zwei Schwerpunktfachkurse gestartet werden. Das Wahlprozedere für BG/Musik sowie für das Ergänzungsfach erfolgen grundsätzlich auf dieselbe Weise. Auch hier entscheidet letztendlich die Schulleitung, welches Fach/ welcher Kurs stattfindet.
3. Annulation der Anmeldung
Bei Annullation der Anmeldung durch die/den Studierende(-n) zwischen 0 und 45 Tagen vor Studienbeginn wird ein Entschädigungsansatz von 30% der Jahresgebühr verrechnet. Bei einem Abbruch nach dem Start des Studiengangs gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 5 Kündigung.
4. Zahlungsbedingungen
Das Schulgeld ist entsprechend dem gewählten Modus (einmalig gesamt, oder in 12 Monatsraten) jeweils vor dem Monatsanfang im Voraus zu bezahlen.
Das Schulgeld beinhaltet alle Kontaktlektionen (Präsenzunterricht, digitale Lernformen), alle Selbstlerneinheiten sowie sämtliche internen Prüfungsleistungen. Die Zahlungsangaben sind in der Fusszeile dieser AGB vermerkt. Lehrmittel, externe Prüfungen sowie allfällige Reisen, Unterkünfte und externe Veranstaltungen sind nicht inbegriffen.
5. Kündigung
Durch Studierende:
Eine Kündigung ist auf Schuljahresende möglich. Diese hat schriftlich bis spätestens 3 Monate vor Schuljahresanfang zu erfolgen. Für ausserterminliche Kündigungen ist die Jahresgebühr geschuldet. Wird bis zu den genannten Kündigungsterminen keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Ausbildungsvertrag automatisch um ein Jahr und der/die Studierende ist für das nächste Schuljahr eingeschrieben, sofern die Promotionsbedingungen erfüllt sind.
Durch den Bildungsanbieter
Der Bildungsanbieter kann den Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen wenn:
- der/die Studierende die Promotionsbedingungen der FMM nicht erfüllt und deshalb nicht in das folgende Schuljahr übertreten kann. Ist eine Repetition möglich, kann der/die Studierende der nächst unteren Klasse beitreten.
- der/die Studierende ein schweres Disziplinarvergehen oder eine Straftat begangen oder in grober Weise gegen die Schulordnung verstossen hat.
- die Studiengebühr trotz Mahnung nicht entrichtet wird.
- Bei weniger schweren Vorfällen kann bis zur Klärung des Sachverhalts oder zur Stabilisierung der Situation ein Schulverweis ausgesprochen werden. Dies ist eine temporäre Massnahme und keine Vertragsauflösung.
6. Durchführung
Liegen bei Anmeldeschluss für den Start eines neuen Klassenzuges nicht genügend Anmeldungen vor, wird der Start um 6 Monate verschoben. Der/Die Studierende kann diese Option beim Anmeldeformular ankreuzen. Es gelten dieselben Anmelde- und Kündigungsfristen wie bei der Erstanmeldung.
Die Durchführung des Unterrichts ist im Stundenplan abgebildet. Der Bildungsanbieter behält sich vor, die Art des Kontaktunterrichts situativ anzupassen. Nicht durchgeführte Lektionen werden nachgeholt, es besteht kein Anrecht auf finanzielle Entschädigung. Bei Abwesenheit einer/-s Studierenden vom Unterricht aus welchen Gründen auch immer besteht kein Anspruch auf Reduktion des Schulgelds. Eine Fächerbefreiung nach Antritt hat keine Reduktion des Schulgelds zur Folge.
Eine normale Schulwoche besteht aus ca. 30 Kontaktlektionen (28–32). Es gilt der Ferienplan der Stadt Winterthur.
Inhalt, Umfang und Durchführungsform der Lektionen erfolgen nach dem Ermessen der jeweiligen Fachlehrkraft. Diese sind auf das Bestehen der schweizerischen Maturitätsprüfungen ausgerichtet und haben dieses als primäres Ziel.
Promotionsbedingungen und Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs sind dem jeweiligen Prüfungsreglement zu entnehmen. Ein Prüfungsreglement ist ein integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Die am Standort gültige Hausordnung ist für alle Studierenden verbindlich.
7. Haftung, Versicherung
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind Sache der/des Studierenden. Der Bildungsanbieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der/des Studierenden innerhalb und ausserhalb des Standorts des Bildungsanbieters.
8. Datenschutz
Die Daten der Studierenden werden generell nicht an aussenstehende Dritte weitergegeben.
Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags geben die Studierenden bzw. ihre gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis, dass Fotos und Videosequenzen, die im Zusammenhang mit dem besuchten Studiengang entstehen, in Aushängen an Standorten des Bildungsanbieters, auf der Webseite des Bildungsanbieters oder in elektronischen Newslettern publiziert werden dürfen. Sind der/die Studierende bzw. seine/ihre gesetzlichen Vertreter damit nicht einverstanden, können sie dem Bildungsanbieter die Bewilligung zur Publikation durch eine schriftliche Erklärung entziehen. Ein solcher Entzug der Bewilligung zur Publikation kann nicht rückwirkend sein; er entfaltet Wirkung auf den Zeitpunkt der Neuauflage des Mediums, in dem Fotos oder Videosequenzen des/der Studierenden erschienen sind.
9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für den Vertrag zum Bildungsangebot gilt schweizerisches Recht.
Für Streitigkeiten sind die Gerichte am Standort zuständig.